Auskünfte aus dem Melderegister
Einfache Melderegisterauskunft
Nach § 44 BMG können einfache Melderegisterauskünfte aus dem Melderegister der Stadt Zwenkau persönlich oder schriftlich erteilt werden.
Eine einfache Melderegisterauskunft beinhaltet
1. |
Vor- und Familiennamen |
2. |
Doktorgrad |
3. |
derzeitige Anschriften |
4. |
sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache |
Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn
1. die Identität der Person, über die eine Auskunft begehrt wird, auf Grund der in der Anfrage mitgeteilten Angaben über
den Familiennamen, den früheren Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine Anschrift eindeutig
festgestellt werden kann
2. die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht zu verwenden für Zwecke
- der Werbung oder
- des Adresshandels
es sei denn, die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck ausdrücklich eingewilligt.
Wenn Sie die Melderegisterauskunft für einen gewerblichen Zweck verwenden wollen, ist dieser anzugeben.
Erweiterte Melderegisterauskunft
Eine erweiterte Melderegisterauskunft darf nach § 45 BMG erteilt werden, wenn ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird. Demnach dürfen zu den in § 44 BMG (einfache Melderegisterauskunft), folgende weitere Daten erteilt werden.
1. |
Frühere Namen |
2. |
Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei der Geburt im Ausland auch den Staat |
3. |
Familienstand, beschränkt auf die Angabe ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht |
4. |
derzeitige Staatsangehörigkeiten |
5. |
frühere Anschriften |
6. |
Einzugsdatum und Auszugsdatum |
7. |
Familienname und Vorname sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters |
8. |
Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie |
9. |
Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat |
Eine Auskunftserteilung ist nur dann möglich, wenn die gesuchte Person eindeutig identifiziert wird (exakte Schreibweise der Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum, frühere Anschriften).
Von Seiten der Pass- und Meldestelle kann keine Gewähr übernommen werden, dass die gesuchte Person auch tatsächlich in der angegebenen Anschrift wohnt.
Die Gebühren betragen für eine
einfache Melderegisterauskunft | 6,00 Euro |
erweiterte Melderegisterauskunft | 20,00 Euro |
Die Gebühren müssen auch entrichtet werden, wenn die gesuchte Person nicht zu ermitteln ist oder die ermittelte Anschrift bereits bekannt ist.
Eine Melderegisterauskunft ist nur möglich, wenn die zu zahlende Gebühr per Vorkasse eingegangen ist.
Zahlungsmöglichkeiten:
1. per Verrechnungsscheck
2. Überweisung auf das Konto der Stadt Zwenkau
Bankverbindung | Deutsche Kreditbank DKB |
IBAN | DE62 1203 0000 0001 3076 44 |
BIC |
BYLADEM1001 |
Verwendungszweck PuM-Anfrage zu (Name, Vorname der gesuchten Person)