Corona Hinweise
Corona Schutzverordnung
Neue Corona-Schutz-Verordnung in Sachsen
Gültig vom 15.02. - 07.03.2021
Friseure, Fußpfleger und Fahrschulen können ab 1. März öffnen, Musik-Einzelunterricht im engen Rahmen ist möglich
Bestellte Ware kann abgeholt werden - click & collect Service
Maskenpflicht erweitert
Ausgangsbeschränkung und 15-km-Radius können bei stabilen Inzidenzwerten unter 100 aufgehoben werden
Ausgangsbeschränkung und Ausgangssperre gelten weiterhin. Landkreise und Kreisfreie Städte können die nächtliche Ausgangssperre aufheben, wenn der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis oder der Kreisfreien Stadt an fünf Tagen in Folge unterschritten wird. Maßgeblich dafür sind die Zahlen des Robert Koch-Instituts. Liegen diese Voraussetzungen nicht mehr vor, muss die Aufhebung der Ausgangssperre zurückgenommen werden.
Unter den o.g. Voraussetzungen kann der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt die Beschränkung zulässiger Einkäufe für Gegenstände des täglichen Bedarfs auf einen Umkreis von 15 km zum Wohnbereich aufheben. Auch Individualsport und Bewegung im Freien ohne touristische Zwecke und Ziele sind dann unter Beachtung der Kontakt- und Hygieneregeln sowie der Berücksichtigung der in den Nachbarlandkreisen möglicherweise noch geltenden 15 Kilometer-Bewegungsbeschränkung wieder möglich. Liegen die Voraussetzungen nicht mehr vor, sind die abweichenden Maßnahmen zurückzunehmen.
Grundschulen und Kitas ab 15. Februar wieder geöffnet
Überblick Februar 2021
Neu ab 15. Februar 2021
Grundschulen und Kitas öffnen - Keine Schulbesuchspflicht für Grundschüler
Händler dürften telefonisch oder online bestellte Ware abgeben (Click & Collect)
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung ab 28. Januar 2021 bis 14.02.2021
LernSax: Beratung und praktische Unterstützung
Schüler, Eltern und Lehrer der Schulen können sich während der häuslichen Lernzeit an das Medienpädagogische Zentrum (MPZ) wenden
E-Mail:
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Telefon: 03433 219194
Fragen zu Corona?
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(in der Woche 8-18 Uhr, Feiertags von9-13 Uhr)
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