Überblick Februar 2021
Überblick Februar 2021
Neu ab 15. Februar 2021
Grundschulen und Kitas öffnen - Keine Schulbesuchspflicht für Grundschüler
Händler dürften telefonisch oder online bestellte Ware abgeben (Click & Collect)
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung ab 28. Januar 2021 bis 14.02.2021
Die bekannten Regeln gelten bis 14. Februar 2021 weiter
- Es bedarf triftiger Gründe zum Verlassen der Wohnung
- Private Kontakte sind nur noch zwischen Familien eines Hausstandes (dazu zählen auch Partner und Personen für die eine Sorge- oder Umgangsrecht besteht) sowie einer Person aus einem weiteren Hausstand Ausnahme: Familien oder Nachbarn können sich wechselseitig bei der Kinderbetreuung unterstützen. So dürfen sich Kinder unter 14 Jahren aus maximal zwei Hausständen treffen.
- Schließung der Schulen, Kitas und Internate, Notbetreuung möglich
- Die 15-Kilometer-Regel gilt für Freizeitaktivitäten und Einkäufe weiter
- Alle Geschäfte und Dienstleister bleiben bis zum 14. Februar 2021geschlossen
- Kindswohl gilt nun als triftiger Grund die Unterkunft zu verlassen. So können Eltern und Familienangehörige ihre Kinder in Wohnheimen, Kinderheimen o.ö. ohne Testung besuchen
- Solarien und Sonnenstudios müssen schließen
- Kantinen müssen schließen, wenn es die Arbeitsabläufe zulassen. Möglich ist die Essensausgabe zum Verzehr am Arbeitsplatz. Wenn es Mitarbeitern nicht möglich ist, die Mahlzeit am Arbeitsplatz einzunehmen, können Kantinen offenbleiben - mit geeignetem Hygienekonzept
- Es wird empfohlen nur zwingend notwendige Fahrten mit dem ÖPNV wahrzunehmen
- Arbeitgebern wird dringend empfohlen, ihren Mitarbeitern Homeoffice-Lösungen zu ermöglichen
- Nächtliche Ausgangsbeschränkung von 22 Uhr - 6 Uhr
- Versammlungen nach Versammlungsrecht
Kinderkrankengeld für zehn zusätzliche Tage
Impfungen - Sachsen startet mit Terminvergabe über Online-Serviceportal
Bitte Beachten Sie, dass über das Landratsamt keine Termine für Impfungen vereinbart werden können! Die sächsische Landesregierung hat ein Serviceportal zur Impfung gegen das Coronavirus eingerichtet. Solange Impfstoff noch begrenzt verfügbar ist, hat das Bundesgesundheitsministerium in einer Verordnung geregelt, welche Personengruppen zuerst geimpft werden. Vorrangig erhalten Menschen über 80 Jahren und Personal von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern eine Impfung. Im Anschluss wird die Impfung für weitere Risikogruppen und später für alle möglich sein.
- Wie die Impfzentren organisiert sind und anderes mehr: https://drksachsen.de/impfzentren.html
- COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen -> https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html
Dokumente (Download)
- Allgemeinverfügung Absonderung Kontakt-,Verdachts- und postitiv gesterte Personen 18.01.2021 (PDF, 352 kB)
- AV Landkreis Leipzig Alkoholverbot vom 01.02.2021 (PDF, 828 kB)
Diese Pressemitteilung wurde erstellt von Brigitte Laux.