Corona Hinweise
NEUES zur Corona-Pandemie 18.07.2020
18.07.2020
- neue Corona Schutzverordnung gültig vom 18.07. bis 31.08.2020
Soforthilfezuschuss soziale Organisationen
Die Unterstützung richtet sich an jene, die keine anderweitige Unterstützung erhalten, nicht unter die Regelungen des SodEG fallen und dem Geschäftsfeld des Sozialministeriums zugeordnet sind. Damit sollen insbesondere soziale Vereine, gemeinnützige Stiftungen, Schulland-heime, Familienbildungsstätten, KiEZe, Jugendherbergen u. ä. Projekte unterstützt werden.
Insgesamt werden 15 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Bewilligungsstelle ist die SAB.
Medieninformation Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt
Notfalltelefon
Corona Telefon Stadtverwaltung: 034203 / 509-76
Neue Allgemeinverfügungen
Corona - Allgemeinverfügungen ab dem 15. und 18. Mai 2020
Neue Regelungen zu Schule und Kita, Kinder- und Jugendhilfe, Krankenhäuser, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, stationäre Einrichtungen, Tagespflege
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